Fazit:
Es gibt kein bindendes Berufsethos für die Rechtsanwälte.
Kein Rechtsanwalt wird gegen einen anderen Rechtsanwalt ein Urteil erwirken.
Dr. jur. Marcus Creutz, Artikel im Handelsblatt über die Berufsethik der Rechtsanwälte
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Veröffentlichung von Gerichtsakten zu funktionalem Mängelbegriff am Bau, Baugefährdung § 330 StGB (siehe Anordnung der Notabsprießung am 23.12.2016 durch das Baurechtsamt) und Parteiverrat §356 StGB durch die Rechtsanwälte, LG HN Az 9 O 76/15
Fazit:
Es gibt kein bindendes Berufsethos für die Rechtsanwälte.
Kein Rechtsanwalt wird gegen einen anderen Rechtsanwalt ein Urteil erwirken.
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